Bereits in der Bürgerschaftsitzung am 26.03.2015 beschäftigte sich die Bürgerschaft mit dem Thema Doppelhaushalt auf Antrag der CDU. Die Vorlage VO/2015/1195 wurde nach intensiver Diskussion
durch die Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Einführung bzw. Erstellung eines Doppelhaushaltes zu prüfen.
Nunmehr liegt ein Bericht/Antwort BA/2015/1292 vor, der sich mit den juristischen Grundlagen der Einführung und den Pro und Contra Argumenten auseinandersetzt.
Aus der Diskussion in der Märzsitzung und dem folgenden Bericht der Stadtverwaltung wird ersichtlich, dass ein Doppelhaushalt bzw. eine zweijährige Haushaltssatzung sowohl Vorteile für die
Verwaltungsarbeit, als auch die der Bürgerschaft bietet.
Auch die möglicherweise zu befürchtenden Nachtragshaushalte sind mit einem geringeren Aufwand verbunden, als die jährliche Aufstellung einer kompletten Haushaltssatzung.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die ausstehenden Jahresabschlüsse schnellstmöglich aufzuarbeiten sind, um somit der Bürgerschaft aktuelle Informationen über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage zur Verfügung zu stellen.