Bereits in der vergangenen Bürgerschaftssitzung wurde der gleichlautende Antrag, jetzt in modifizierter Form vorgelegt, behandelt.
Dieser Prüfauftrag wurde von der Verwaltung mit BA/2015/1388 beantwortet. Im Tenor wird ausgesagt, dass die vorhandenen Verkehrsanlagen eine angemessene Lösung darstellen um sicher am Verkehr teilzunehmen. Gerade der Fußgängerüberweg, Kern unseres Antrages, wird als unauffällig dargestellt. Nach unseren Recherchen (Auskunft der PI Wismar) stellt sich die Situation anders dar. Danach ist es so, dass sich im angegebenen Zeitraum (01.01.2014 – 31.05.2015) vier Verkehrsunfälle jeweils der Kategorie 2,3,4, und 5 ereigneten. Im Ergebnis gab es einen Schwerverletzten und zwei Leichtverletzte, es entstand ein Sachschaden in Höhe von 14.200,00€.
Wir sind der Auffassung, dass man in diesem Zusammenhang nicht von einem „unauffälligen Verkehrsgeschehen“ sprechen kann. Gerade unlängst ereignete sich, wie der Presse zu entnehmen war (s. Anlage), wieder an diesem Fußgängerüberweg ein Unfall mit einem 10-jährigen Mädchen.
Vor diesem Hintergrund erachten wir es als dringend notwendig, nochmals zu prüfen, ob die Installation einer Ampelanlage das richtige Mittel zur Gefahrenabwehr und zwingend geboten ist.