Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gab in der vergangenen Sitzung die Zustimmung zu den Anträgen der CDU Fraktion bezüglich öffentlicher Hinweise auf Städtepartnerschaften und die Benennung eines Behindertenbeauftragten aus den Reihen der Bürgerschaft.
Mit ersterem wurde der Bürgermeister nun beauftragt zu prüfen, in wie weit öffentlichkeitswirksam und dauerhaft auf bestehende Städtepartnerschaften hingewiesen werden kann. Das Ergebnis der Prüfung soll der Bürgerschaft bis zur Oktobersitzung 2016 mitgeteilt werden und auch Aussagen zur Höhe der Kosten, Möglichkeit der Realisierung sowie verschiedene Alternativen der Bekanntmachung von Städtepartnerschaften umfassen.
Durch den zweiten Beschluss der Bürgerschaft können die Fraktionen nun ihre Vorschläge für einen Behindertenbeauftragten aus den eigenen Reihen bis zum 15. Juli 2016 unterbreiten, die daraufhin im Präsidium beraten und das Ergebnis der Bürgerschaft in einer Vorlage zur Abstimmung vorgelegt wird. Das berufene Bürgerschaftsmitglied hat dann die Möglichkeit, sich für die Interessen und Belange der Bürger mit einem Handicap gegenüber der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und seinen Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit einzusetzen.