Im Zusammenhang mit den langwierigen Diskussionen um die ordnungsgemäße Wahl der Präsidentin der Wismarer Bürgerschaft nimmt die CDU Fraktion wie folgt zu den Vorwürfen Stellung:
Grundsätzlich ist zunächst einmal festzuhalten, dass gemäß Paragraph 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die Bürgerschaft aus ihrer Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden wählt. Dabei ist es unerheblich, wie viele Stimmen der- oder diejenige in der vorausgegangenen Bürgerschaftswahl erhalten hat. Das starke Ergebnis des bisherigen Amtsinhabers respektieren wir selbstverständlich, weisen aber auch daraufhin, dass damit kein persönlicher Anspruch auf das Präsidentenamt einhergeht. Zumal es zu den Aufgaben des Präsidenten gehört, die Bürgerschaft als Gremium nach innen und außen zu vertreten, nicht etwa die Wähler.
Traditionell wird der größten Fraktion das Vorschlagsrecht für die Wahl zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin der Bürgerschaft eingeräumt. Dieses Vorschlagsrecht wurde der SPD nie streitig gemacht. Demnach lag im ersten Wahlgang auch nur der Vorschlag der SPD Fraktion vor.
Da dieser im ersten Wahlgang jedoch deutlich die Mehrheit der Bürgerschaft verfehlt hatte, wurde der SPD Fraktion nahegelegt, einen mehrheitsfähigen Kandidaten für den zweiten Wahlgang vorzuschlagen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt.
Auf Antrag erfolgte die Abstimmung über die Wahl zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin der Bürgerschaft sowohl im ersten als auch im zweiten Wahlgang geheim, was eine Spekulation über das Abstimmungsverhalten vom Grundsatz her schon ausschließt. Unabhängig davon ist es üblich, dass im Vorfeld einer konstituierenden Sitzung Gespräche zwischen allen politischen Kräften stattfinden. Dabei kann es u.a. um die Besetzung der Ausschüsse gehen.
Eine Festlegung auf die Wahl einer bestimmten Person bestand dabei innerhalb der CDU Fraktion nicht. Da jedes Mitglied der Fraktion lediglich seinem Gewissen verpflichtet ist und daher auch kein Fraktionszwang existiert, gab es aus der CDU Fraktion Stimmen sowohl für als auch gegen den Vorschlag der SPD Fraktion.
Die CDU Fraktion steht für eine thematische und konstruktive Sach- bzw. Zusammenarbeit in der Wismarer Bürgerschaft. Koalitionen sind für uns nicht erstrebenswert. Daher wird es von Seiten der CDU-Fraktion keine strukturelle Zusammenarbeit mit einer Fraktion der Bürgerschaft geben, auch nicht mit der AfD. Vielmehr streben wir eine inhaltliche Auseinandersetzung an und wollen die bestmöglichen Kompromisse finden.
Den Vorwurf der SPD über mögliche Absprachen, die AfD dadurch in Wismar salonfähig gemacht zu haben, weist die CDU Fraktion daher entschieden zurück. An dieser Stelle möchten wir deutlich betonen, dass sich Herr Gundlack im Vorfeld bei allen Fraktionen der Bürgerschaft, einschließlich der AfD Fraktion, als Kandidat für die Wahl zum Präsidenten der Bürgerschaft vorstellen wollte. Es steht also die Frage im Raum, ob Herr Gundlack auch bei der AfD Fraktion um Stimmen für sich werben wollte?
Die Art und Weise, wie die SPD nun mit Ihrer Wahlniederlage umgeht, erstaunt uns doch sehr. Die Wahl der neuen Präsidentin ist Ergebnis einer geheimen Wahl und dokumentiert ein demokratisches Ergebnis, welche durch die Mehrheit der Bürgerschaft getroffen wurde. Dieses Ergebnis sollte grundsätzlich respektiert werden. Die SPD als größte Fraktion gefährdet mit diesem Verhalten künftige Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft.
Die CDU Fraktion hofft, dass die Diskussionen um Personen und Ämter nun endlich ein Ende finden werden. Schließlich stehen große Herausforderungen für die Hansestadt Wismar an, die nur mit einer handlungsfähigen Bürgerschaft bewältigt werden können. Die CDU Fraktion möchte in der Sache das Beste für Wismar erreichen. Dafür werden wir weiterhin offen mit allen zusammenarbeiten. Dazu gehört explizit auch die Fraktion der SPD.