Grundstücksveräußerungen der Hansestadt Wismar

Die Hansestadt Wismar verfügt über bebaute und unbebaute Grundstücke in Wismar, der Umlandraum wird größer. Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt grundsätzlich durch Ausschreibungen, wobei verschiedene Kriterien über die Vergabe entscheiden können.

Hinzu kommen Individualentscheidungen aufgrund städtebaulicher Gründe. Direktverkäufe an Erschließungsträger sind ohne vorherige Ausschreibung möglich, wenn ein Wohngebiet erschlossen oder überplant wird. Das ist, zusammengefasst, die Antwort der Verwaltung, wenn man sich nach den Verkaufskriterien von Grundstücken erkundigt. Sehr komplex, wenn man die CDU Fraktion fragt.

 

Die Grundlagen des Verkaufs sind festgehalten in den Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens (Druck-Nr. 1421-54/99), welche im Februar 1999 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde.

Die CDU Fraktion der Bürgerschaft möchte in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 26.11.2020 den Bürgermeister mit der Überarbeitung der Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens beauftragen (Antrag VO/2020/3728).

 

„Nach fast 22 Jahren wird es Zeit sich die Kriterien anzusehen und dem heutigen Maßstab anzupassen.“ so Tom Brüggert, Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion, „Unser Ziel ist es mehr Transparenz in das Veräußerungsverfahren zu bringen. Es ist wichtig, dass die Bürger nicht den Eindruck haben Grundstücke würden willkürlich vergeben. Die Argumente für verschiedene Vorgehensweisen sind plausibel, sollten aber auch für jeden klar definiert ersichtlich sein.“