Zum Thema Entwicklung der Malzfabrik haben wir die nachfolgenden Fragen gestellt und Antworten der Stadtverwaltung erhalten. Wir bleiben dran!
1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Entwicklung der Wismaria und des umliegenden Geländes?
Antwort der Verwaltung:
Zur Entwicklung der ehemaligen „Wismaria“ sowie deren Umfeld gibt es seitens der Verwaltung der Hansestadt Wismar keinen neuen Sachstand. Der Eigentümer hat sein Interesse an einer Entwicklung zum Ausdruck gebracht. Mit dem Eigentümer wurde bereits eine Aufgabenstellung zur Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros für die zukünftige verkehrliche Erschließung abgestimmt.
1.1 Läuft das B-Planverfahren bereits und wenn ja, wann ist mit Vorlage zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:
Ein Bauleitplanverfahren wurde noch nicht begonnen. Hierzu wäre zunächst ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor zu vereinbaren und zusammen mit einem Aufstellungsbeschluss durch die Bürgerschaft zu beschließen.
1.2 Inwiefern unterstützt die Stadtverwaltung den Investor bei der Entwicklung des Projektes?
Sollte keine Unterstützung erfolgen, wieso nicht?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar unterstützt den Investor derzeit durch Beratungen / Besprechungen und durch Abstimmungen von Aufgabenstellungen. Seitens der Verwaltung wurde gegenüber dem Investor darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren erst sinnvoll in Abhängigkeit vom Planfeststellungsverfahren zur Hochbrücke begonnen werden sollte. Dem vorgeschaltet aber ein Rahmenplan erarbeitet werden könnte – Weiteres dazu s. Antwort zu Pkt. 3.
2. Wie ist der Stand bzgl. der Nebengebäude der Deutschen Bahn im Umfeld der Alten Malzfabrik?
Antwort der Verwaltung:
Hierzu liegen der Stadtverwaltung keinerlei Informationen vor. Lediglich über das Ausschreibungsverfahren zum Verkauf von bahneigenen Grundstücken wurde die Verwaltung in Kenntnis gesetzt.
2.1 Gibt es hier einen Eigentümerwechsel und welchen Einfluss hat die Stadt auf das Verfahren?
Antwort der Verwaltung:
Zwischenzeitlich hat sich eine Immobiliengesellschaft beim Bauamt gemeldet und zu verstehen gegeben, dass sie die neue Eigentümerin des benannten Grundstückes wäre und um einen Gesprächstermin zur weiteren Entwicklung gebeten. Dieser Gesprächstermin fand statt. Die zu berücksichtigenden planerischen Eckpunkte (mögliche Nutzungsarten, Gewässerschutz, Schallschutz, Verkehr etc.) wurden seitens der Abt. Planung erläutert. Die Immobiliengesellschaft wird zunächst ein städtebauliches Konzept für ihre Grundstücke erarbeiten und vorstellen.
3. Gibt es Überlegungen bzw. Konzepte für die Stadtentwicklung im Bereich östlich der Bahnlinie?
Antwort der Verwaltung:
Das Gebiet östlich der Bahnlinie befindet sich im Geltungsbereich des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 24.04.2008 beschlossenen Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost, Teil Wohnkomplexe Rostocker Straße/ Flöter Weg/ Platter Kamp. Die planerischen Ziele sind im Nutzungskonzept, im Verkehrskonzept und im Maßnahmenplan dargelegt.
Derzeit wird durch die Abt. Planung in Abhängigkeit vom Planfeststellungsverfahren für die Hochbrücke eine Fortschreibung des Rahmenplans vorbereitet. Diese Fortschreibung wird der Bürgerschaft nach Fertigstellung und Diskussionen sowie in Abhängigkeit des Fortschrittes des notwendigen Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Hochbrücke, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Flächen bzw. Grundstücke zwischen der Bahnlinie und dem geschützten Gewässer „Mühlenteich“ mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen (Platter Kamp, Schwanenweg) in privatem Eigentum befinden.
3.1 Wäre es möglich, ein weiteres Sanierungsgebiet einzurichten?
Antwort der Verwaltung:
Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Stadtentwicklung stellt seit fast 2 Jahrzehnten das Stadtentwicklungskonzept (ISEK, 3. Fortschreibung erfolgte 2019, vergl. Beschluss). Im aktuellen ISEK ist der Bereich östlich der Bahnanlagen in keiner strategischen Kulisse (Leitbild der Hansestadt Wismar - Zielpyramide für die künftige Entwicklung (gesamtstädtische strategische Entwicklungsziele), u.a. im Maßnahmeplan Städtebau, Denkmalschutz und Wohnen, S. 140 ff) erwähnt oder dargestellt.
Grundsätzlich steht es der Gemeinde frei, über die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts zu entscheiden und ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden soll, förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen (vergl. § 142 BauGB). Bevor jedoch die Gemeinde das Gebiet förmlich festlegt, hat die Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (vergl. § 141 BauGB) zu gewinnen.
Das zuvor genannte ISEK stellt hierzu keine hinreichende Beurteilungsunterlage im Sinne einer vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 BauGB dar.
4. Gibt es Fördermöglichkeiten für nachhaltige Wohn- bzw. Verkehrskonzepte?
Antwort der Verwaltung:
Aktuell sind der Verwaltung keine Fördermöglichkeiten für derartige private Investorenpläne bekannt.
5. Gibt es Planungen für die Sanierung der Straßen-, Rad- und Gehwege im Bereich „Platter Kamp“?
Antwort der Verwaltung:
Derzeit gibt es hierzu keine Planungen.
6. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Fußgängerunterführung Rostocker Straße?
Antwort der Verwaltung:
Vorhabenträger für die Fußgängerunterführung ist die Deutsche Bahn AG. Im Auftrag der Deutschen Bahn AG wurden Voruntersuchungen zum Bestand und möglichen Varianten einer barrierefreien Alternativlösung durchgeführt. Seitens der Verwaltung der Hansestadt Wismar wurde darauf hingewiesen, dass eine gleichzeitige Umsetzung möglicher Alternativvarianten parallel zum Ersatzneubau der Hochbrücke zu vermeiden sind. Zudem sollte das Planfeststellungsverfahren der Straßenbauverwaltung des Landes M.-V. für den Hochbrückenersatzbau durch die Deutsche Bahn begleitet und mit einer Umsetzung der Maßnahmen in der Rostocker Str. bis zum Abschluss des Verfahrens gewartet werden.
7. Gibt es Pläne seitens der Stadtverwaltung zur Entwicklung bzw. Wiederherstellung der Uferpromenade am Mühlenteich?
Antwort der Verwaltung:
Wie im derzeit vorliegenden Rahmenplan dargestellt, ist die Entwicklung einer Fußgängerpromenade eines der stadtplanerischen Ziele für den Bereich Mühlenteich. Dieses ist jedoch nur in Abstimmung mit den privaten Grundstückseigentümern und deren Konzepten umzusetzen.
Die Konzepte der privaten Eigentümer werden Grundlage für künftige Bauleitplanungen (Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungspläne). Diese werden der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vorgestellt und können von dieser beschlossen werden.