Sondernutzungssatzung geändert!

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 24.11.2022 eine Änderung der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar beschlossen und die Gestaltungsrichtlinie zur Aufstellung von Pflanzgefäßen für private Nutzer überarbeitet. Die Arbeitsgruppe „Sondernutzungssatzung“ der Hansestadt Wismar, bestehend aus Vertretern der Bürgerschaft unter Leitung des Verwaltungsausschussvorsitzenden Hannes Naumann (CDU-Fraktion) hat in 5 Beratungen die Änderungen der Sondernutzungssatzung einschließlich der Gestaltungsrichtlinie diskutiert und in diesen Beratungen einen Vorschlag erarbeitet, der nun in der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen worden ist.

Grund zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar mit der dazugehörenden Gestaltungsrichtlinie war die bisher nicht gegebene Möglichkeit für private Nutzer vor dem eigenen Gebäude Pflanzgefäße aufzustellen. Dies wurde nunmehr in der Sondernutzungssatzung unter § 4 – Erlaubnisfreie Sondernutzungen – aufgenommen. In den Sitzungen mussten alle Belange der Sicherheit und Ordnung, der Barrierefreiheit, der Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.

 

Das ist nun erlaubt: 

"Pro Gebäude sind zwei einzelne mobile Pflanzgefäße z. B. zur Akzentuierung

von Eingängen, zulässig. Gastronomiebetriebe können auf der Fläche für Außengastrononomie je nach örtlicher Situation und Größe der Sondernutzfläche darüber hinaus Pflanzgefäße aufstellen, wobei die Abstände der einzelnen Pflanzgefäße zueinander mindestens 1 m betragen müssen. Runde Pflanzgefäße dürfen einen Durchmesser von maximal 0,50 m, eckige Pflanzgefäße dürfen eine

Grundfläche von maximal 0,50 m x 1,00 m aufweisen. Die Gesamthöhe je, Begrünungselement (Pflanzgefäß einschließlich der Bepflanzung) darf 1,30 m nicht überschreiten. Die Pflanzgefäße sollen aus hochwertigen und optisch ansprechenden Materialien bestehen. Als Pflanzgefäße

sind Ton-, Metall-, Kunststoff- oder Korbgefäße zulässig. Pflanzgefäße mit Werbeaufschriften sind unzulässig. Aufstellung von einzelnen mobilen Pflanzgefäßen vor dem eigenen Gebäude, die einschließlich der Bepflanzung ab der Hauskante nicht mehr als 0,50 m in den Straßenraum hin-

einragen, wobei die erforderlichen Durchgangs- und Durchfahrtsbreiten erhalten bleiben müssen. Die Hansestadt Wismar hat das Recht die Entfernung der Pflanzgefäße zu verlangen, wenn z. B. bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen oder andere öffentliche Interessen dies erfordern."

 

Die CDU-Fraktion freut sich über diesen erarbeiteten Kompromiss - wir hätten uns sicherlich ein wenig mehr gewünscht, manchmal stehen aber gesetzliche Bestimmungen oder Sicherheitsbedenken dagegen.