CDU-Fraktion stellt Antrag zu Baumaßnahme Schatterau

Für die kommenden Bürgerschaftssitzung im September 2024 stellt die CDU-Fraktion mit der Fraktion FDP-Liberale Liste einen Antrag zur Baumaßnahme Schatterau -

 

Tom Brüggert, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, hierzu:" 

 

Die Baumaßnahme in der Schatterau hat zu einem Wegfall von

Anwohnerparkplätzen geführt, was eine große Belastung für die Bewohner darstellt. Um die

Lebensqualität der Anwohner während der Bauzeit zu erhalten und die Akzeptanz für die

notwendigen Sanierungsarbeiten zu fördern, sind alternative Parkmöglichkeiten und eine

transparente Kommunikation unerlässlich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf

ab, den Anwohnern praktikable Parkalternativen anzubieten und gleichzeitig durch einen

detaillierten Bauzeitenplan Planungssicherheit zu geben. Die Gewährleistung der

Erreichbarkeit ist nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die lokale Wirtschaft von

großer Bedeutung. Durch die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Stadt

Wismar zeigen, dass sie die Bedürfnisse ihrer Bürger ernst nimmt und bestrebt ist, die

Belastungen durch die notwendige Sanierung so gering wie möglich zu halten."

 

Antrag:

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend Alternativen für das Anwohnerparken zu prüfen und umzusetzen, um die durch die Baumaßnahme "Schatterau" weggefallenen Parkplätze zu kompensieren. Dabei sollen folgende Optionen in Betracht gezogen werden:

 

a) Befristete Ausnahmegenehmigungen für Anwohner mit Parkausweis, die das

kostenfreie Parken auf nahegelegenen gebührenpflichtigen Parkplätzen zwischen 17:00 und 9:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ermöglichen

b) Temporäre Umwidmung geeigneter Flächen in der Umgebung zu

Anwohnerparkplätzen

c) Vergünstigte Parkgebühren für Anwohner auf bewirtschafteten Parkplätzen für die Dauer der Baumaßnahme

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb von zwei Wochen einen detaillierten

Bauzeitenplan für die Maßnahme "Schatterau" zu erstellen und allen betroffenen Anwohnern zuzustellen. Dieser Plan soll folgende Informationen enthalten:

 

a) Voraussichtliche Gesamtdauer der Baumaßnahme

b) Einzelne Bauphasen mit jeweiligen Zeiträumen und spezifischen Einschränkungen

c) Geplante Maßnahmen zur Gewährleistung der Erreichbarkeit für Anwohner,

Kunden und Lieferanten

d) Kontaktdaten für Rückfragen und Notfälle