# geändert beschlossen
3. Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar
-Sondernutzungssatzung-
Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 16.12.2021 wird die nachfolgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) vom 19.12.2016, geändert durch die bereits außer Kraft getretene 2. Änderungssatzung vom 27.05.2021 erlassen:
Artikel 1 – Satzungsänderung
In § 13 Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender neuer Satz 3 angefügt:
„Ergänzend zu Satz 1 wird von der Festsetzung der Gebühren für die Gastronomiemöblierung, die Warenausstellung vor Ladenlokalen und für Werbeaufsteller gemäß Anlage 2 – Gebührentarif – B- Nr. 1, 7 und 11 antragsfrei für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 aus Gründen der bestehenden Pandemie ganz abgesehen.“
Artikel 2 – In-Kraft-Treten
Diese 3. Änderungssatzung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.
Artikel 3 – Außer-Kraft-Treten
Diese 3. Änderungssatzung tritt mit Ablauf des 30.06.2022 außer Kraft.